Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Hundehaltung
- mietrechtsiegen.de
Mietvertragsklausel über Tierhaltungsverbot mit Entziehungsmöglichkeit für Hundehaltungserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Tierhaltungsverbot mit Entziehungsmöglichkeit für Hundehaltungserlaubnis im Mietvertrag? ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14
Wirksamkeit einer Klausel zur Hundehaltung im Mietvertrag
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18
Eine Klausel, nach der die Hundehaltung grundsätzlich verboten ist und nur nach vorheriger Erlaubniserteilung durch den Vermieter zulässig ist, ohne zu regeln, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis gebunden ist, benachteiligt den Mieter jedoch unangemessen (vgl. BGH, WuM 2013, 220ff., AG Neukölln, Urteil vom 01.04.2015, Az: 20 C 255/14). - BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18
Auch aus der Entscheidung des BGH vom 20.3.2013, Az: VIII ZR 168/12 lässt sich keine Erlaubnispflichtigkeit der Hundehaltung ableiten. - AG Berlin-Wedding, 11.10.2017 - 3 C 176/17
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18
Der Kläger bedarf zur Anschaffung eines Hundes nicht der Erlaubnis der Beklagten (vgl. AG Wedding, Urt. v. 11.10.2017, Az: 3 C 176/17, juris). - BGH, 25.09.2012 - VIII ZR 329/11
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots mit …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18
Eine Klausel, nach der die Hundehaltung grundsätzlich verboten ist und nur nach vorheriger Erlaubniserteilung durch den Vermieter zulässig ist, ohne zu regeln, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis gebunden ist, benachteiligt den Mieter jedoch unangemessen (vgl. BGH, WuM 2013, 220ff., AG Neukölln, Urteil vom 01.04.2015, Az: 20 C 255/14).